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Nachweisbarkeit: Was Ihr System im Ernstfall belegen kann

Prüfer, Großkunden und Aufsichtsbehörden fragen nicht, ob Sie sorgfältig arbeiten. Sie fragen nach Belegen: Wer hat wann was geändert, wie sind Mandanten getrennt, was ist rekonstruierbar.

Nachweisbarkeit ist keine Compliance-Disziplin, die man am Ende draufsetzt. Sie entsteht in der Architektur — oder sie entsteht nicht. Ein Audit-Trail, der nachträglich aus Log-Dateien zusammengesucht wird, hält der ersten kritischen Rückfrage selten stand.

Auf dieser Seite sammeln wir, was zu diesem Thema gehört: die regulatorischen Auslöser (NIS2, Cyber Resilience Act, EU AI Act), ein Selbsttest für den eigenen Stand und die Beiträge, in denen wir konkrete Muster und Praxisfälle beschreiben.

Regulierung ist kein Projekt, sondern Dauerzustand

Die Pflichten kommen gestaffelt — und sie kommen wieder. Wer Nachweisfähigkeit einmal in die Architektur baut, beantwortet jede neue Stufe mit demselben Fundament, statt pro Richtlinie neu zu reagieren.

  1. NIS2seit Oktober 2024Laufende Nachweis- und Meldepflichten; die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Steuerung.
  2. DORAseit Jänner 2025Finanzsektor: Nachweise zu IKT-Risiko und Vorfällen. Für Softwarehäuser indirekt relevant — über Bankkunden in der Lieferkette.
  3. EU AI Actgestaffelt 2025–2027Protokoll- und Transparenzpflichten für Hochrisikosysteme; Aufzeichnungen über den Lebenszyklus.
  4. CRA: Meldepflichtenab 11. September 2026Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle binnen 24 bis 72 Stunden melden.
  5. CRA: vollständigab 11. Dezember 2027Security by Design, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung für Produkte mit digitalen Elementen.

Der gemeinsame Nenner aller Stufen: Belege müssen aus dem System kommen — datiert, unveränderlich, ohne Entwicklerhilfe abfragbar.

Wann das relevant wird

  • Ein Enterprise-Deal hängt an einem Security-Fragebogen, den Sie nicht sauber beantworten können.
  • Ein Audit hat eine Feststellung zur Nachvollziehbarkeit hinterlassen — mit Frist.
  • NIS2 betrifft Sie direkt oder über die Lieferkette, und die Software soll den Nachweis tragen.
  • Ihr Produkt fällt unter den Cyber Resilience Act — und die Meldefristen ab September 2026 sind heute nicht abgedeckt.
  • KI-Funktionen sind im Produkt, und die Protokollpflichten treffen jetzt die Architektur.
  • Nach einem Vorfall konnte niemand rekonstruieren, was tatsächlich passiert ist.

Beiträge zum Thema

Muster, Entscheidungshilfen und Praxisfälle — laufend ergänzt.

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